Die Antragstellerin hat vor der Arrondissementrechtbank s'Gravenhage ein Versäumnisurteil erstritten, durch das der Beklagte verurteilt worden ist, eine Versicherung für das Todesfallrisiko in Höhe von 425.000, Euro mit der Klägerin als der Begünstigten abzuschließen, und zwar unter Androhung eines Zwangsgeldes zugunsten der Klägerin in Höhe von 425.000, Euro sowie eines Zwangsgeldes von 10.000, Euro für jeden Tag oder Teil eines Tages, an dem der Beklagte mit der Befolgung des Urteils in Verzug kommt. Sie beantragt, dieses Urteil wegen des darin zu ihren Gunsten ausgeurteilten Zwangsgeldes von insgesamt 500.000, Euro für vollstreckbar zu erklären.
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