BGH - Urteil vom 25.11.1993
IX ZR 32/93
Normen:
ZPO § 32, § 328 Abs. 1 Nr. 1, § 945 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 110 Abs. 2 Nr. 1 Gegenseitigkeit 1
BGHR ZPO § 32 Tatsachen, doppelrelevante 1
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 1 Zuständigkeit, internationale 2
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 1 Zuständigkeit, internationale 3
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 4 Ordre public, prozessualer 1
BGHR ZPO § 722 Abs. 1 Zivilurteil, ausländisches 2
BGHR ZPO § 945 Vollziehungsschaden 9
BGHZ 124, 237
IPrax 1995, 101
JuS 1994, 800
KTS 1994, 256
MDR 1994, 1240
NJW 1994, 1413
VersR 1994, 374
WM 1994, 394
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Frankfurt/Main,

Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

BGH, Urteil vom 25.11.1993 - Aktenzeichen IX ZR 32/93

DRsp Nr. 1994/1213

Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

»1. a) Die internationale (Anerkennungs-)Zuständigkeit des ausländischen Gerichts ist auch dann selbständig festzustellen, wenn die sie begründenden Tatsachen zugleich die Klageforderung inhaltlich stützen; die schlüssige Behauptung der doppelrelevanten Tatsachen genügt insoweit nicht. 1. b) Im deutschen Rechtsstreit auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils ist grundsätzlich auch neues Vorbringen beider Seiten zur Zuständigkeitsfrage zu beachten. 2. § 945 ZPO erfaßt nicht Schäden, die einem Arrestbeklagten nicht durch eine gegen ihn gerichtete Arrestvollziehung entstanden sind, sondern nur mittelbar durch die Vollziehung gegen einen anderen Arrestbeklagten.«

Normenkette:

ZPO § 32, § 328 Abs. 1 Nr. 1, § 945 ;

Tatbestand:

Die Klägerin mit Sitz im Staate Washington, USA, stellt Computerteile her. Am 30. März 1988 schloß sie mit der M. C. M. GmbH (nachfolgend: MCM) mit Sitz in F. einen Vertriebsvertrag. Danach verpflichtete sich die MCM als unabhängige Vertragshändlerin zum Vertrieb der Geräte, die nahm sie Serviceleistungen für die Geräte. Nr. 13 des Vertrages sah für Rechtsstreitigkeiten die Schiedsgerichtsbarkeit in Seattle, State of Washington, vor. Der Beklagte zu 1) war Geschäftsführer, der Beklagte zu 2) Prokurist der MCM.