Vollstreckung aus einem vom Landgericht für vorläufig vollstreckbar erklärtem noch nicht rechtskräftigem ausländischen Urteil
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2000 - Aktenzeichen 14 W 71/99
DRsp Nr. 2002/5727
Vollstreckung aus einem vom Landgericht für vorläufig vollstreckbar erklärtem noch nicht rechtskräftigem ausländischen Urteil
»Hat der Schuldner gegen den Beschluß, durch den der Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts gem. Art. 34 EuGVÜ i.V.m. § 7AVAG angeordnet hat, daß ein ausländisches Urteil mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist, nicht Beschwerde eingelegt (§ 11AVAG), so ist nach Erteilung der Vollstreckungskausel und Vorlage des Zeugnisses nach § 25AVAG die Vollstreckung unabhängig davon zulässig, ob das ausländische Urteil bereits in Rechtskraft erwachsen ist oder nicht.«
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