OLG Karlsruhe - Beschluss vom 24.03.2000 (11 W 32/00)
Die sofortige weitere Beschwerde hat Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Als Nacherbin ist die Beteiligte Rita H beschwerdebefugt (vgl. Zeller/Stöber, ZVG, 16. Aufl., § 28 Rdnr. 10.4). Da Amts- und Landgericht [...]