OLG Köln - Beschluß vom 24.01.2000 (6 W 73/99)
Die gemäß § 793 Abs. 1 ZPO statthafte und auch im übrigen zulässige sofortige Beschwerde der Schuldnerin hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht in dem angefochtenen Beschluß gegen die Schuldnerin [...]