Vollstreckung eines Urteils auf Löschung einer Grunddienstbarkeit
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.10.1992 - Aktenzeichen 27 W 51/92
DRsp Nr. 2006/10031
Vollstreckung eines Urteils auf Löschung einer Grunddienstbarkeit
»Bei der Verurteilung eines Grundstücksveräußerers, die Löschung einer zugunsten eines Dritten eingetragenen Grunddienstbarkeit herbeizuführen, handelt es sich um die Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung.Diese Verpflichtung kann der bisherige Grundstückseigentümer auch noch nach Eigentumsübertragung auf den Grundstückserwerber erfüllen, indem er dessen Grundbuchberichtigungsanspruch im Wege gewillkürter Prozeßstandschaft gegen den Dritten geltend macht. Kommt der bisherige Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Grundstückserwerber nach § 887ZPO vorgehen.«
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