BGH - Beschluß vom 30.11.2000
III ZR 89/00
Normen:
ZPO §§ 767, 732 ;
Vorinstanzen:
SchlHOLG,

Vollstreckungsfähigkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Vollstreckungsgegenklage

BGH, Beschluß vom 30.11.2000 - Aktenzeichen III ZR 89/00

DRsp Nr. 2000/10440

Vollstreckungsfähigkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Vollstreckungsgegenklage

Die Frage, ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels im Hinblick darauf, daß sie mit der Vollstreckungsgegenklage nicht zu überprüfen ist, als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Vollstreckungsgegenklage angesehen werden kann, ist jedenfalls dann im Revisionsverfahren nicht zu prüfen, bis zum Abschluß des Berufungsrechtszugs keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel.

Normenkette:

ZPO §§ 767, 732 ;

Gründe:

Auf die von der Revision aufgeworfene Frage der Formwirksamkeit des Prozeßvergleichs vom 7. Februar 1994 kommt es nicht an.