I.
Die Antragstellerin hat in dem übereinstimmend für erledigt erklärten Rechtsstreit gegen die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche verfolgt.
Die Parteien vertreiben als Wettbewerber Textverarbeitungsprogramme. Die Antragsgegnerin warb in der Computerzeitschrift _ Heft _ mit folgender Anzeige:
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