Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Bestimmung des Mindestgebots im Zwangsversteigerungsverfahren
BGH, Beschluß vom 10.10.2003 - Aktenzeichen IXa ZB 247/03
DRsp Nr. 2003/13855
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Bestimmung des Mindestgebots im Zwangsversteigerungsverfahren
1. Die Aussetzung der Vollziehung einer erstinstanzlichen Entscheidung, die durch das Gericht der ersten Beschwerde bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die weitere Vollziehung größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Fall der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint.2. Auf die Rechtsfrage, ob der mögliche Ausfall des Meistbietenden nach § 85a Abs. 3ZVG nach dem Nennbetrag oder dem tatsächlich valutierten Teil einer Grundschuld zu berechnen ist, kommt es nicht an, wenn schon die durch die Grundschuld gesicherte Forderung die Hälfte des Grundstückswerts übersteigt.
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