I. Auf Antrag der Gläubigerin ordnete das Amtsgericht Zwickau am 28. November 2005 die Zwangsverwaltung des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundstücks der Schuldner an. Nach Antragsrücknahme hob das Amtsgericht am 6. März 2006 die Zwangsverwaltung wieder auf.
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