Der Kläger nimmt die Beklagte als Drittschuldnerin in Anspruch. Ihm steht auf Grund vollstreckbaren Urteils des Landgerichts D. vom 21. September 1982 - 10 O 497/81, das mit Ablauf des 28. Oktober 1982 rechtskräftig geworden ist, ein Anspruch auf Zahlung von 17.584,12 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Oktober 1981 gegen B. R. zu (im folgenden: Schuldner).
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|