I.
Die Klägerin verlangt als Rechtsnachfolgerin der E Vertrieb GmbH von der Beklagten Schadensersatz.
Gegen Ende des Jahres 2001 begann die E Vertrieb GmbH das zuvor nur in allgemeiner Form unter Teilnahme von Personen des öffentlichen Lebens propagierte Produkt "E MixPower" mit konkreten, auf Vertragsabschluss zielenden Aussendungen zu bewerben.
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