Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabrede; Geltendmachung von Zinsen im Konkurs des Schuldners
BGH, Urteil vom 28.11.1986 - Aktenzeichen V ZR 257/85
DRsp Nr. 1996/5550
Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabrede; Geltendmachung von Zinsen im Konkurs des Schuldners
»1. Zur Wirksamkeit einer in einem Formularvertrag für einen limitierten Kredit in laufender Rechnung enthaltenden Sicherungsabrede, derzufolge Grundschulden als Sicherheit für alle zukünftigen Ansprüche der Bank gegen den mit dem Grundstückseigentümer nicht identischen Kreditschuldner dienen sollen (Abgrenzung zu BGHZ 83, 56 ff).2. § 63 Nr. 1 KO besagt nur, daß die seit Eröffnung des Verfahrens laufenden Zinsen keine Konkursforderungen sind. Diese Zinsen können aber nach der Konkurseröffnung anfallen und auch gegen den Gemeinschuldner geltend gemacht werden.«
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