Die Beschwerde der Antragstellerin vom 11. April 2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Langen vom 5. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.300 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin begehrt die Eintragung einer beurkundeten Auflassung auf der Grundlage eines zu ihren Gunsten ergangenen Versäumnisurteils.
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