Wirksamkeit eines Beschlusses der Gesellschaft bei einer Publikums-KG
BGH, Urteil vom 05.11.1984 - Aktenzeichen II ZR 111/84
DRsp Nr. 1992/4696
Wirksamkeit eines Beschlusses der Gesellschaft bei einer Publikums-KG
»Beschließen die Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft mit der für Vertragsänderungen gesellschaftsvertraglich vorgeschriebenen 3/4-Mehrheit, die Verpflichtung zur Verzinsung von Kapitaleinlagen aufzuheben, so ist dieser Beschluß wirksam, wenn die nicht zustimmenden Gesellschafter aufgrund der gesellschaftlichen Treuepflicht zustimmen müßten.«
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