Die klagenden Stahlhandelsfirmen lieferten an die Firma W. Handels-GmbH (Firma W.) Stahl unter verlängertem Eigentumsvorbehalt in der Zeit von August 1981 bis Dezember 1981 im Rechnungsbetrag von insgesamt 10.046.656,19 DM
und in der Zeit vom Januar 1981 bis September 1981 zum Rechnungsbetrag von zusammen 13.447.227,70 DM.
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