Die Revision gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 20. März 2020 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten über die Zahlung der Kosten für die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und weitere Drittschuldner.
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