LG Frankfurt/Oder, - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 497/10
Zulässigkeit der Abtretung einer Grundschuld
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - Aktenzeichen 4 U 182/11
DRsp Nr. 2012/15059
Zulässigkeit der Abtretung einer Grundschuld
1. Ist eine Grundschuldbestellung bzw. die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das persönliche Vermögen fiduziarisch gebunden erfolgt, so widerspricht die isolierte Abtretung solcher Rechte ihrer durch die Sicherungsabrede schuldrechtlich begründeten Zweckbindung, da sonst der Schuldner der Gefahr doppelter Inanspruchnahme ausgesetzt ist (BGH – V ZR 238/84 – 04.07.1986). Für die Verwertungsbefugnis desjenigen, der als Zessionar die Rechte aus einer Grundschuld bzw. aus der Unterwerfung unter die Vollstreckung in das persönliche Vermögen geltend macht, kommt es danach entscheidend darauf an, ob sichergestellt ist, dass der Schuldner gegenüber den Rechten aus der Urkunde nach wie vor die Einwendungen aus der Sicherungsvereinbarung geltend machen kann.2. Eine isolierte Vollstreckungsstandschaft ist unzulässig (BGH – V ZR 218/84 – 26.10.1984; BGH – V ZR 343/99 – 05.07.1991).
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