Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kaufbeuren - Grundbuchamt - vom 5. September 2019 wird zurückgewiesen.
2.Die Beteiligten zu 1 und 2 tragen die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Sie haben zugleich dem Beteiligten zu 3 die notwendigen erwachsenen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
3.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.100 € festgesetzt.
I.
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