LG Berlin, vom 23.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 26/99
Zulässigkeit der Kostenfestsetzung nach einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
KG, Beschluss vom 18.01.2000 - Aktenzeichen 1 W 8499/99
DRsp Nr. 2005/7392
Zulässigkeit der Kostenfestsetzung nach einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
»1. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Titel hindert nicht die Kostenfestsetzung aufgrund der im Titel enthaltenen Kostenentscheidung.2. Es ist rechtlich nicht geboten, in dem Kostenfestsetzungsbeschluss einen Hinweis aufzunehmen, dass die Zwangsvollstreckung aus dem zugrunde liegenden Titel einstweilen eingestellt worden ist.«
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