AG Oschersleben, vom 25.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 67/03
Zur Zustimmung der Verfügung über das Vermögen im Ganzen nach § 1365 BGB
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.10.2003 - Aktenzeichen 8 WF 137/03
DRsp Nr. 2004/72
Zur Zustimmung der Verfügung über das Vermögen im Ganzen nach § 1365BGB
»1. Die fehlende Zustimmung nach § 1365 Abs. 1BGB kann mit der Klage nach § 771ZPO gerügt werden.2. Die Einstellung nach §§ 771, 769ZPO ist nicht identisch mit derjenigen des Vollstreckungsgerichts nach § 180 Abs. 3ZVG.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.