Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 24.07.2009 - 4 Ca 665 a/07 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Beklagte wendet sich gegen einen Haftbefehl. Er hat sich am 12.06.2007 in einem Vergleich verpflichtet,
"...die Arbeitspapiere des Klägers, bestehend aus Arbeitsbescheinigung gemäß §
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