TBS: Fortbestand eines Rechts (zum Formulierungsmuster für zulässige Abweichungsverlangen)

In Abweichung von § 52 ZVG beantrage ich, das Grundstück nur unter der Bedingung auszubieten, dass das Recht Abt. II/2 bestehen bleibt und vom Ersteher zu übernehmen ist. Ein Doppelausgebot kann unterbleiben, da zwischen- oder gleichrangig Berechtigte nicht vorhanden sind und die Zustimmung nachrangiger Rechtsinhaber gem. § 59 ZVG nicht erforderlich ist.