Autor: Wilhelm |
Es ist meist wenig erfolgversprechend, z.B. eine Eigentumswohnung und den dazugehörenden Tiefgaragenstellplatz oder einen von mehreren Miteigentumsanteilen isoliert zur Versteigerung zu bringen. Ebenso führt die Tatsache, dass eine Gesamtbelastung bei der Versteigerung eines einzelnen zum Haftungsverbund gehörenden Grundstücks zur gesamten Höhe berücksichtigt werden muss, meist dazu, dass sich kaum Interessenten für dieses Grundstück finden lassen.
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