OLG München - 24.07.1986 (11 W 2000/86)
Soweit die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht ein Teil des Hauptsacheverfahrens, sondern des Vollstreckungsverfahrens ist, dürfte eine Erstattbarkeit der Kosten in Betracht zu ziehen sein. JurBüro [...]