Der Schuldner hatte einen Tag vor dem Versteigerungstermin eine Terminverlegung wegen Krankheit beantragt. Die Versteigerung wurde trotzdem durchgeführt; die Rechtsmittel gegen den Zuschlagsbeschluß Ä einschließlich der Verfassungsbeschwerde blieben erfolglos.
»... Nach ständ. Rechtspr. des BVerfG beeinflußt die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Rechts, sondern wirkt zugleich auf das zugehörige Verfahrensrecht ein. Aus Art.
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