Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), ein Kreditinstitut, erwirkte gegen ihren Schuldner P. wegen einer Forderung von 20 000 DM beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, der dem Beklagten und Revisionskläger (dem für P. zuständigen Finanzamt --FA--) als Drittschuldner am 9. Januar 1997 zugestellt wurde. Die Pfändung umfaßte die angeblichen Forderungen des Schuldners an das FA aus dem "Anspruch auf Durchführung der Antragsveranlagung (Lohnsteuer) bzw. Einkommensteuerveranlagung für das abgelaufene Kalenderjahr sowie frühere Erstattungszeiträume und auf Auszahlung des als Überzahlung auszugleichenden Erstattungsbetrages bzw. auf Auszahlung des Überschusses, der sich als Erstattungsanspruch bei Abrechnung der auf die Einkommensteuer anzurechnenden Leistungen für das abgelaufene Kalenderjahr und alle früheren Kalenderjahre ergibt".
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