BayObLG - Beschluss vom 17.09.2002 (1Z AR 113/02)
I. Die Antragstellerin hat gegen den Antragsgegner einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Coburg erwirkt. Als für den Fall des Widerspruchs zuständiges Streitgericht war im Mahnbescheidsantrag das Amtsgericht Dortmund [...]