1/6.5 Fallbeispiel

Autor: Nau

1/6.5.1 Sachverhalt und Fragen an den Mandanten

Sachverhalt

Gegenstand des Mandats ist die Frage, ob ein Teilarbeitsloser im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen ist, als hätte er bei zutreffender Beratung seinen Antrag auf Teilarbeitslosengeld erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, zu dem sein Zahlungsanspruch nicht wegen der Aufnahme einer weiteren Teilbeschäftigung (§ 162 Abs. 2 Nr. 5 SGB III) erloschen wäre.22)

Beratungsgespräch

Der Rechtsanwalt wird mit dem Mandanten folgende Fragen erörtern:

1.

Können Sie die wesentlichen Bedingungen (Beginn, Vergütungshöhe etc.) der beiden Teilzeittätigkeiten, in denen Sie vor Eintritt der Teilarbeitslosigkeit standen, benennen und belegen?

2.

Welche der beiden Teilzeittätigkeiten mit welchem Stundenumfang hat zu welchem Zeitpunkt geendet?

3.

Besteht die weitere Teilzeittätigkeit unverändert fort?

4.

Wann und bei welcher Agentur für Arbeit haben Sie sich wegen der Beendigung der einen Teilzeittätigkeit teilarbeitslos gemeldet?

5.

Wer war Ihr Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit?

6.

Können Sie den Inhalt des Gesprächs mit dem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit wiedergeben?

7.

Wann haben Sie nach der Beendigung der Teilzeittätigkeit im Anschluss eine neue Teilzeittätigkeit begründet?

8.