2/1.1 Wirksame Kündigung nach zu scharfer Kritik am Arbeitgeber

Autor: Schrader

Besprechung zum Beschluss des BVerfG v. 30.05.2018 - 1 BvR 1149/17

Art. 5 Abs. 1 GG; § 93a Abs. 2 BVerfGG

I. LeitsätzeAuseinandersetzungen im Betrieb dürfen scharf geführt werden. Ist aber einem Arbeitgeber ein Verhalten nicht zumutbar, kann eine Kündigung aufgrund des Verhaltens auch unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungsfreiheit vertretbar sein.