Autor: Schrader |
Besprechung zum Beschluss des BVerfG v. 30.05.2018 - 1 BvR 1149/17
Art. 5 Abs. 1 GG; §
I. LeitsätzeAuseinandersetzungen im Betrieb dürfen scharf geführt werden. Ist aber einem Arbeitgeber ein Verhalten nicht zumutbar, kann eine Kündigung aufgrund des Verhaltens auch unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungsfreiheit vertretbar sein.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|