2/1.3 Anspruch auf Zurverfügungstellung von für die Erbringung der Arbeitsleistung zwingend erforderlichen Arbeitsmitteln (hier: Fahrrad und Handy für Fahrradlieferanten) - Besprechung zum Urteil des LAG Hessen v. 12.03.2021 - 14 Sa 306/20

§§ 611a, 615 Satz 3, § 618 BGB

Besprechung zum Urteil des LAG Hessen v. 12.03.2021 - 14 Sa 306/20