2/1.3 Zu § 14 Abs. 1 und 2 TzBfG

Autor: Schrader

Sachbefristungen wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung

Besprechung zum Urteil des LAG Rheinland-Pfalz v. 17.02.2016 - 4 Sa 202/15

I. LeitsätzeSachbefristungen sind im Fußball wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung grundsätzlich möglich. Die Entscheidung, ob ein Spieler eingesetzt wird, trifft der Trainer nach freiem Ermessen.

II. SachverhaltEin Torhüter war bei einem Verein der ersten Bundesliga seit Juli 2009 unter Verwendung eines befristeten Arbeitsvertrags tätig. Von elf Bundesligaspielen in der Saison 2013/2014 spielte er zehn, bei einem Spiel im Oktober 2013 fiel er krankheitsbedingt aus. Nach dem 11. Spieltag hatte er keine weiteren Einsätze mehr und nach dem 17. Spieltag nahm er auf Anweisung des Vereins nur noch am Trainings- und Spielbetrieb der 2. Mannschaft in der Regionalliga teil. Dann endete das Arbeitsverhältnis durch die Befristung mit dem 30.06.2014.Gegen die Befristung klagte der Torwart auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht geendet habe und hilfsweise, dass es durch eine einjährige Verlängerungsoption bis zum 30.06.2015 fortbestanden hätte. Außerdem wollte er die Zahlung einer Prämie für 29 Punkte, die die Erstligamannschaft in der Rückrunde 2014 erspielt hatte.