2/1.5 Zu § 1 KSchG

Autor: Schrader

Kein Beweisverwertungsverbot für Auswertung des Browserverlaufs

Besprechung zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg v. 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

I. LeitsatzDer Arbeitgeber darf den Browserverlauf des Dienstrechners eines Arbeitnehmers auswerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.

II. SachverhaltEin Arbeitgeber hatte seinem Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einen Dienstrechner überlassen. Eine private Nutzung des Internets war dem Arbeitnehmer allenfalls in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet. Nachdem Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets vorlagen, wertete der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf des Dienstrechners aus. Er kündigte anschließend das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund wegen der festgestellten Privatnutzung von insgesamt ca. fünf Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Arbeitstagen. Der Arbeitnehmer wehrte sich mit einer Klage gegen die Kündigung und war insbesondere der Auffassung, dass ein Beweisverwertungsverbot vorliegen würde. Der Arbeitgeber hätte nicht ohne seine Zustimmung die Daten ermitteln dürfen.