2/1.6 Zu § 16 BetrAVG

Autor: Kolmhuber

Voraussetzungen eines Berechnungsdurchgriffs bei der Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG

Besprechung zum Urteil des BAG v. 21.04.2015 - 3 AZR 729/13

I. LeitsatzFür die Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 BetrAVG kommt es auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners an.