Autor: Schrader |
Keine Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit
Besprechung zum Urteil des BAG v. 19.05.2015 - 9 AZR 725/13
I. LeitsatzNach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen.
II. SachverhaltEine Ergotherapeutin war in einem Seniorenheim tätig und verdiente zuletzt 2.000 Euro brutto. Sie arbeitete an fünf Tagen in der Woche und ihr standen im Kalenderjahr 36 Urlaubstage vertraglich zu. Nun geschah Folgendes:
Dezember 2010: Geburt eines Sohnes der Ergotherapeutin, |
bis 15.05.2012: Elternzeit, |
15.05.2012: Beendigung des Arbeitsverhältnisses, |
24.05.2012: Schreiben des Rechtsanwalts der Ergotherapeutin mit Forderung einer Urlaubsabgeltung, |
September 2012: Erklärung der Kürzung des Erholungsurlaubs wegen der Elternzeit durch die Arbeitgeberin. |
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