Autor: Kolmhuber |
Mindestlohn und Ausfallzeiten
Besprechung zum Urteil des BAG v. 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
I. LeitsatzDie Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall beläuft sich mindestens auf den Mindestlohn, der für einen bestimmten Personenkreis gilt.
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