Autor: Schrader |
Wartezeitkündigung mit verlängerter Kündigungsfrist
Besprechung zum Urteil des LAG Baden-Württemberg v. 06.05.2015 -
I. LeitsatzGrundsätzlich liegt keine Umgehung des Kündigungsschutzes vor, wenn ein Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit durch den Arbeitgeber nicht zum ersten möglichen Termin, sondern zu einem späteren Termin gekündigt wird.
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