2/1.8 Zu § 1 Abs. 1 KSchG

Autor: Schrader

Wartezeitkündigung mit verlängerter Kündigungsfrist

Besprechung zum Urteil des LAG Baden-Württemberg v. 06.05.2015 - 4 Sa 94/14

I. LeitsatzGrundsätzlich liegt keine Umgehung des Kündigungsschutzes vor, wenn ein Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit durch den Arbeitgeber nicht zum ersten möglichen Termin, sondern zu einem späteren Termin gekündigt wird.