2/17.8 Heranziehung des Unterhaltspflichtigen auf sonstige Weise

Neben der Überleitung der Unterhaltsansprüche nach § 33 SGB II hat das Jobcenter weitere Gestaltungsmöglichkeiten, die Durchsetzung des Nachranggrundsatzes und die damit verbundene Realisierung geschuldeten Unterhalts durchzusetzen. Die wichtigsten Möglichkeiten sind: