Autor: Kreutzfeldt |
Um Streitigkeiten über den Inhalt und den Umfang des Mandats bei der Kostenabrechnung oder bei möglichen Regressansprüchen zu vermeiden, empfiehlt es sich, dem Mandanten eine schriftliche Bestätigung zu übersenden. Dieses Schreiben sollte, soweit möglich, bereits in Anwesenheit des Mandanten diktiert werden, um Widersprüche sofort berücksichtigen zu können.
Wenn der Rechtsanwalt - was grundsätzlich der Fall sein dürfte - dieses Schreiben dem Mandanten auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail zusendet, entsteht auch bei einer bloßen Beratung die Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG.
PraxistippUm unnötige Rückfragen der Rechtsschutzversicherung zu vermeiden, sollte bei der Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung darauf hingewiesen werden, dass für eine umfassende und effektive Interessenwahrnehmung die schriftliche Zusammenfassung für erforderlich erachtet wurde. |
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