3/8.4 Sperrzeit nach § 159 SGB III im Zusammenhang mit der unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung
Autoren: Klatt/Busse
§ 159SGB III sanktioniert bereits seinem Wortlaut nach versicherungswidriges Verhalten, für das kein wichtiger Grund besteht. Gemäß § 159 Abs. 1SGB III ruht dann der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit.
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