3/8.4 Sperrzeit nach § 159 SGB III im Zusammenhang mit der unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung

Autoren: Klatt/Busse

§ 159 SGB III sanktioniert bereits seinem Wortlaut nach versicherungswidriges Verhalten, für das kein wichtiger Grund besteht. Gemäß § 159 Abs. 1 SGB III ruht dann der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit.