4/2.4.3.3 Zugang der Kündigung

Autor: Kloppenburg

Zugang gegenüber Anwesenden

Zugang gegenüber Anwesenden liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Erklärungsempfänger eine ihm übergebene Kündigung auf dem Tisch liegen lässt, ohne sie gelesen zu haben, da die Möglichkeit der Kenntnisnahme ausreicht.38) Überreicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben in einem verschlossenen Briefumschlag, gibt dieser den ungeöffneten Brief jedoch wieder zurück, weil der Arbeitgeber keine Angaben über den Inhalt des Schreibens machen will, ist die Kündigungserklärung als Erklärung unter Anwesenden zugegangen. Das gilt nach der Rechtsprechung des BAG selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Brief ausdrücklich zurückverlangt.39)

Zugang gegenüber Abwesenden

Gegenüber Abwesenden ist eine Kündigungserklärung zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, dass der Empfänger von ihr Kenntnis nehmen konnte,40) d.h.,