Autor: Spinner |
Prozesskosten sind die unmittelbaren Aufwendungen der Parteien, die ihnen aufgrund der Führung eines Prozesses entstehen. Nach §
Die Prozesskosten umfassen
![]() | Gerichtskosten (nach den Vorschriften des |
![]() | außergerichtliche Kosten (insbesondere nach den Vorschriften des RVG 1)). |
Die Gerichtskosten wiederum bestehen nach §
![]() | Gebühren; das sind öffentlich-rechtliche Abgaben für die Inanspruchnahme der staatlichen Gerichtsbarkeit. Ihre Höhe richtet sich nach dem Streitwert, soweit das |
![]() | Auslagen; das sind Aufwendungen des Gerichts wie Schreibauslagen, Postgebühren, Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern (vgl. Teil 9 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 des |
Die außergerichtlichen Kosten bestehen insbesondere aus:
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