6/4.2.3 Grundlagen

Autor: Sadtler

6/4.2.3.1 Anspruchsgrundlagen

Grundlage

Ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährung einer Sonderzahlung besteht nicht. Vielmehr bedarf es einer besonderen Rechtsgrundlage, die in Tarifverträgen, freiwilligen Betriebsvereinbarungen (§ 88 BetrVG), arbeitsvertraglichen Einzelabreden, Einheitsregelungen oder Gesamtzusagen enthalten sein kann. Außerdem können sich Ansprüche auf Sonderzahlungen aus betrieblicher Übung und dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.13)

13)

Vgl. BAG, Urt. v. 13.05.2015 - 10 AZR 266/14, NZA 2015, 992; BAG, Urt. v. 17.04.2013 - 10 AZR 251/12, DB 2013, 2568; Fuhlrott, ArbRAktuell 2015, 141.

6/4.2.3.2 Leistungen unter Vorbehalt

Gibt es keine verbindliche Rechtsgrundlage für eine Sonderzahlung, und will sich der Arbeitgeber auch nicht oder jedenfalls nicht ohne Lösungsmöglichkeit zu einer solchen Leistung verpflichten, trotzdem aber einen besonderen Arbeitseinsatz honorieren oder eine stärkere Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen erreichen, kann er eine "freiwillige" Leistung gewähren, die keine Ansprüche für die Zukunft auslöst, oder aber die Leistung unter einen Widerrufsvorbehalt stellen. Diese Vertragsgestaltungsinstrumente sind allerdings nur eingeschränkt zulässig.

Freiwilligkeitsvorbehalt

Vorbeugende Freiwilligkeitsklausel