6/4.2.4 Höhe der Sonderzahlung

Autor: Sadtler

6/4.2.4.1 Grundlage

Die Höhe einer Sonderzahlung richtet sich grundsätzlich nach der hierzu getroffenen Vereinbarung. Fehlt es an einer solchen, kann sich die Höhe aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, denn ein ohne sachlichen Grund benachteiligter Arbeitnehmer kann eine Zahlung in der Höhe verlangen, die den bevorzugten Arbeitnehmern zukommt.45)

Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf eine anteilige Leistung, wenn die Sonderleistung an die Arbeitsleistung gekoppelt ist (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG). Das kann bei Sonderzahlungen mit sozialer Komponente, die unabhängig von der Arbeitszeit an alle Arbeitnehmer gezahlt werden, anders sein. Jubiläumszuwendungen, für die keine einschränkende Abreden bestehen, sind auch an Teilzeitbeschäftigte in voller Höhe zu zahlen.46) Bei der Umwandlung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis ist die Höhe von dem für die Bemessung maßgeblichen Stichtag abhängig.47)

45)

Vgl. BeckOK ArbR/Joussen, 61. Ed. (09/2021), § 611a BGB Arbeitsvertrag Rdnr. 198; Moll/Bengelsdorf, MAH ArbR, 5. Aufl. 2021, § 49 Rdnr. 168.

46)