6/4.2.1 Begriff

Autor: Sadtler

Erscheinungsformen

Sonderzahlungen - auch Sonderzuwendungen, Sondervergütungen oder Gratifikationen genannt - sind Leistungen, die der Arbeitgeber über die regelmäßige Vergütung hinaus zu bestimmten Anlässen oder Terminen gewährt.1) Die wohl bekannteste Erscheinungsform der Sonderzahlung war früher das Weihnachtsgeld, das heute i.d.R. als "Jahressonderzahlung" oder "13. Monatsentgelt" ohne Bezug zu seinem Anlass (Weihnachten) gezahlt wird.

Leistungen mit Entgeltcharakter

Was genau eine Sonderzahlung ist, wird im Gesetz nicht definiert; in § 4a EFZG wird der Begriff der Sondervergütung zwar verwendet, jedoch nicht näher präzisiert. Unter Sonderzahlung lassen sich alle Zahlungen fassen, mit denen der Arbeitgeber Leistungen des Arbeitnehmers und/oder dessen vergangene bzw. künftige Betriebstreue honoriert (dazu gleich unter Teil 6/4.2.2).

Rechtliche Grenzen

Werden Sonderzahlungen in einseitig gestellten vorformulierten Vertragsbedingungen und damit in allgemeinen Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 BGB formuliert, ist die Gestaltungsfreiheit durch die AGB-Kontrolle begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Zahlung auf einer Gesamtzusage beruht. Dabei ist jedoch zu differenzieren: