Autor: Sadtler |
Sonderzahlungen - auch Sonderzuwendungen, Sondervergütungen oder Gratifikationen genannt - sind Leistungen, die der Arbeitgeber über die regelmäßige Vergütung hinaus zu bestimmten Anlässen oder Terminen gewährt.1) Die wohl bekannteste Erscheinungsform der Sonderzahlung war früher das Weihnachtsgeld, das heute i.d.R. als "Jahressonderzahlung" oder "13. Monatsentgelt" ohne Bezug zu seinem Anlass (Weihnachten) gezahlt wird.
Was genau eine Sonderzahlung ist, wird im Gesetz nicht definiert; in §
Werden Sonderzahlungen in einseitig gestellten vorformulierten Vertragsbedingungen und damit in allgemeinen Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 BGB formuliert, ist die Gestaltungsfreiheit durch die AGB-Kontrolle begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Zahlung auf einer Gesamtzusage beruht. Dabei ist jedoch zu differenzieren:
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