Autor: Sadtler |
Trotz der vielfältigen Erscheinungsformen und Bezeichnungen haben sich drei Grundformen von Sonderzahlungen herausgebildet, die sich nach dem Zweck der Sonderzahlung unterscheiden. Dieser Zweck wiederum ergibt sich im Einzelfall aus der Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien bzw. aus der Zwecksetzung durch den Arbeitgeber.3) Nach der Rechtsprechung ist zu unterscheiden zwischen
Sonderzahlungen zur Belohnung derim Bezugszeitraum erbrachten Arbeitsleistung (= Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter), |
Sonderzahlungen zur Belohnung vergangener und künftiger Betriebstreue/Betriebszugehörigkeit sowie |
Sonderzahlungen, die sowohl die Arbeitsleistung als auch die Betriebstreue bzw. Betriebszugehörigkeit in der Vergangenheit und/oder Zukunft honorieren (Sonderzahlungen mit Mischcharakter).4) |
Der vom Arbeitgeber mit der Sonderzahlung verfolgte Zweck ist im jeweiligen Einzelfall durch Auslegung der vertraglichen Regelungen zu ermitteln. Dabei kommt es darauf an, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Termin ein Anspruch auf die Sonderzahlung entstehen soll, er ausgeschlossen ist, gekürzt werden kann oder ggf. eine Rückzahlung erfolgen soll.5) Die von den Parteien gewählte Bezeichnung hat dabei - wie immer - nur .
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