6/5.5.1 Anwendung der tariflichen Entgeltgruppen

Autoren: Plöger/Sitter

Allgemeine Anforderungen

Die Tarifvertragsparteien benennen die Anforderungen, die Arbeitnehmer für eine bestimmte Vergütungsgruppe erfüllen müssen, oft abstrakt. Sie stellen tariflichen Vergütungsgruppen allgemeine Tätigkeitsmerkmale voran, die sich mitunter durch ein hohes Maß sprachlicher Abstraktion auszeichnen. Sie verwenden Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe, die auszulegen sind:

Beispiele

Werden dauerhaft mehrere Tätigkeiten ausgeübt, die in verschiedenen Entgeltgruppen beschrieben sind, so ist der Arbeitnehmer in diejenige Entgeltgruppe eingruppiert, die der gesamten Tätigkeit das "Gepräge" gibt.

Anstatt auf die überwiegend auszuübende Tätigkeit abzustellen, findet eine "ganzheitliche Betrachtung" aller übertragenen und auszuführenden Tätigkeiten statt.1)

Mischarbeitsplätze