6/5.7.4 Fehlerquellen bei der Begründung von Höhergruppierungsansprüchen

Autoren: Plöger/Sitter

Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung

Da es entscheidend auf die Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale ankommt, kann der Anspruch auf die tarifliche Mindestvergütung nicht damit begründet werden, wie

vergleichbare Beamte besoldet werden,

Angestellte mit vergleichbaren Aufgaben bei anderen Behörden oder in anderen Bundesländern vergütet werden,

die Stelle in Ausschreibungen oder im Stellenplan ausgewiesen ist oder

in behördlichen Tätigkeitsbeschreibungen bewertet wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.02.2024