6/5.7.3 Heraushebungsmerkmale in Vergütungsgruppen

Autoren: Plöger/Sitter

Qualitative und quantitative Heraushebungen

Die aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung verlangen vielfach und teilweise kumuliert Heraushebungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Deshalb kann an dieser Stelle nur auf wenige Eckpunkte eingegangen werden. Die Rechtsprechung hat z.B. Folgendes zu den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen entwickelt:

Der Tarifbegriff der Verantwortung einer Tätigkeit darf nicht mit der Schwierigkeit und Bedeutung einer Tätigkeit erläutert werden, auch wenn diese Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch weitgehend gleichbedeutend gebraucht werden.2)

Tätigkeitsbezogene Anforderungen, wie z.B. selbständige Leistungen, Schwierigkeit und Bedeutung einer Tätigkeit oder das damit verbundene Maß an Verantwortung können in einem bestimmten zeitlichen Umfang gefordert sein.3)

Abweichend von dem Grundsatz, jeden Arbeitsvorgang einzeln zu bewerten, können bestimmte Anforderungen, wie z.B. erst im Rahmen einer festgestellt werden. Bei der Bewertung der Arbeitsvorgänge genügt es aber für die Erfüllung der tariflichen Anforderung an "schwierige Tätigkeiten", wenn solche innerhalb des jeweiligen Arbeitsvorgangs "in rechtlich erheblichem Umfang" anfallen.